
Wie hoch ist das Bürgergeld – Regelsätze 2025 und Rechner
Das Bürgergeld bildet seit Januar 2023 das zentrale Element der deutschen Grundsicherung für erwerbsfähige Personen. Mit dem Regelsatz sollen die grundlegenden Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Hygiene abgedeckt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Personenkreis und ist seit 2024 stabil geblieben.
Die Bundesregierung hat für die Jahre 2025 und 2026 eine sogenannte Nullrunde beschlossen. Das bedeutet, dass die Regelsätze unverändert bleiben. Für volljährige Alleinstehende beträgt der Regelbedarf weiterhin 563 Euro monatlich. Hinzu kommen bei Bedarf die Kosten für Unterkunft und Heizung, die separat vom Jobcenter übernommen werden.
Wie hoch das Bürgergeld im Einzelnen ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter, der Familienstand und die Frage, ob Kinder im Haushalt leben. Auch die Arbeitsmarktnähe spielt eine Rolle bei der Berechnung möglicher Sanktionen.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Erwachsene?
Der monatliche Regelsatz beim Bürgergeld unterscheidet sich je nach Lebenssituation. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Beträge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesregierung bestätigt wurden.
Wichtige Eckdaten im Überblick
- Der Regelsatz für volljährige Alleinstehende beträgt seit Januar 2024 genau 563 Euro monatlich.
- Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gilt ein Satz von 506 Euro pro Person.
- Kinder erhalten gestaffelte Beträge: 471 Euro für 14- bis 17-Jährige, 390 Euro für 6- bis 13-Jährige und 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre.
- Jugendliche unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhalten 451 Euro.
- Der Regelsatz deckt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Hygiene und Strom ab.
- Miete, Heizung und einmalige Kosten werden nicht über den Regelsatz, sondern separat als Kosten der Unterkunft übernommen.
Offizielle Regelsätze-Tabelle 2025/2026
| Personenkreis | Regelsatz monatlich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Volljährige Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € | § 20 Abs. 2 SGB II |
| Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € (je Person) | § 20 Abs. 4 SGB II |
| Volljährige unter 25 Jahren im Elternhaus | 451 € | § 20 Abs. 2 Nr. 2 SGB II |
| Personen unter 25 Jahren ohne Jobcenter-Zustimmung umgezogen | 471 € | § 20 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 22 Abs. 5 SGB II |
| Kinder 14–17 Jahre | 471 € | § 20 Abs. 3 SGB II |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € | § 20 Abs. 3 SGB II |
| Kinder bis 5 Jahre | 357 € | § 20 Abs. 3 SGB II |
Die Regelsätze gelten nach Angaben der Bundesregierung sowohl für 2025 als auch für 2026 unverändert. Die sogenannte Nullrunde bedeutet, dass es keine Erhöhung gibt. Miete und Heizung werden zusätzlich zu diesen Beträgen übernommen.
Wer bekommt Bürgergeld?
Das Bürgergeld richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Weitere Informationen zur Grundsicherung bieten die offiziellen Stellen.
Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen
Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dies betrifft Erwachsene, Alleinerziehende und Familien gleichermaßen.
Die drei zentralen Voraussetzungen im Überblick:
- Wohnsitz in Deutschland: Der Antrag muss bei einem deutschen Jobcenter gestellt werden.
- Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen dürfen die festgelegten Freibeträge nicht überschreiten.
- Erwerbsfähigkeit: Die Person muss mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Vermögensgrenzen und Einkommensanrechnung
Das zu berücksichtigende Vermögen darf bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Für das Schonvermögen gelten 40.000 Euro für die antragstellende Person sowie 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Einkommen aus Arbeit wird bis zu festgelegten Freibeträgen angerechnet, sodass ein Teil stets eigenständig behalten werden darf.
Wer unsicher ist, ob die eigenen Einkünfte über den Freibeträgen liegen, kann vorab eine Beratung beim zuständigen Jobcenter oder einer Sozialberatung in Anspruch nehmen. Ein Antrag kann auch rückwirkend für den Monat der Antragstellung gestellt werden.
Bürgergeld für Rentner
Für Rentner gelten besondere Regelungen. Erwerbsfähige Personen im Rentenalter können Bürgergeld erhalten, wobei der Regelbedarf wie bei anderen Erwachsenen berechnet wird. Ab der Regelaltersgrenze greift grundsätzlich die Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Wer jedoch vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht und erwerbsfähig ist, kann weiterhin Bürgergeld beantragen.
Sanktionen und Kürzungen
Wenn Leistungsberechtigte ihre Mitwirkungspflichten verletzen, können Kürzungen erfolgen. Reduzierungen um bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs sind möglich. Dies betrifft insbesondere versäumte Termine beim Jobcenter oder die Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?
Neben dem monatlichen Regelsatz umfasst das Bürgergeld verschiedene zusätzliche Leistungen. Diese sollen sicherstellen, dass der Lebensunterhalt umfassend gedeckt ist.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Warmmiete wird grundsätzlich in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen. Die Angemessenheit richtet sich nach örtlichen Richtwerten, die je nach Region stark variieren. Als Richtwert gelten etwa 8 bis 12 Euro pro Quadratmeter für eine Person, abhängig von Stadt und Lage.
Für eine einzelne Person werden häufig Quadratmeterzahlen von rund 45 Quadratmetern als angemessen betrachtet. In vielen Städten liegt die maximale übernahmefähige Warmmiete bei etwa 600 Euro für diese Wohnungsgröße. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Wohnkosten als angemessen gelten.
Einmalige Leistungen
Bestimmte Ausgaben werden als einmalige Leistungen nach § 24 SGB II übernommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt hier beispielsweise Umzugskosten und Renovierungskosten. Voraussetzung ist, dass der Umzug notwendig und förderungswürdig ist – etwa bei einem notwendigen Umzug in eine günstigere Wohnung oder einer barrierefreien Anpassung.
Einmalige Leistungen müssen vorab beim Jobcenter beantragt werden. Eine rückwirkende Übernahme ist in der Regel nicht möglich. Für die Bewilligung müssen die Kosten angemessen und die Maßnahme notwendig sein.
Arbeitsverpflichtung und Gegenleistungen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Sie müssen bis zu 30 Stunden pro Woche für Arbeit verfügbar sein. Eine feste Regelung, wie viele Stunden für einen 520-Euro-Job zu arbeiten sind, existiert dabei nicht. Die genaue Verpflichtung ergibt sich aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter.
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 eine Nullrunde beschlossen. Das bedeutet, dass die Regelsätze für das Bürgergeld im Jahr 2026 nicht erhöht werden. Die Beträge bleiben damit auf dem Niveau von 2024 und 2025.
Aktuelle Entwicklung und Hintergründe
Seit der Einführung des Bürgergelds zum Januar 2023 gab es zunächst deutliche Erhöhungen. Der Regelbedarf für Alleinstehende stieg von 502 Euro im Jahr 2023 auf 563 Euro im Jahr 2024. Für 2025 und 2026 wurde nun beschlossen, die Sätze stabil zu halten.
Die Bundesregierung begründete die Nullrunde mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Verbraucherpreise. Kritiker, darunter auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, fordern weiterhin höhere Regelsätze, argumentieren aber mit allgemeinen sozialpolitischen Forderungen.
Die Nullrunde betrifft ausschließlich die Regelsätze. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Eventuelle Mieterhöhungen können somit weiterhin geltend gemacht werden.
Bürgergeld-Rechner: So berechnen Sie Ihre Leistungen
Wer wissen möchte, welcher Bürgergeld-Anspruch im individuellen Fall besteht, kann Online-Rechner nutzen. Solche Rechner berücksichtigen die aktuellen Regelsätze und ermöglichen eine erste Einschätzung.
So funktioniert die Berechnung
Ein Bürgergeld-Rechner fragt verschiedene Angaben ab, darunter die Haushaltsgröße, das Einkommen aller Familienmitglieder, die monatliche Miete und die Heizkosten. Auf dieser Basis werden die voraussichtlichen Leistungen berechnet.
Die Rechner verwenden die aktuellen Regelsätze für 2025 und 2026. Für eine alleinstehende Person ergibt sich beispielsweise ein Regelsatz von 563 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft, die je nach Region stark unterschiedlich ausfallen können.
- Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder
- Monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Miete und Nebenkosten (Warmmiete)
- Heizkosten
- Kindergeld und sonstige Einkünfte
Einschränkungen von Online-Rechnern
Online-Rechner liefern eine erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Das Jobcenter oder eine Schuldnerberatung kann die konkrete Berechnung unter Berücksichtigung aller Umstände vornehmen. Besondere Lebenssituationen, wie Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder Krankheitskosten, werden in den meisten Rechnern nur vereinfacht abgebildet.
Entwicklung des Bürgergelds seit 2023
Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Die folgende Chronik zeigt die wichtigsten Änderungen der Regelsätze. Weitere Hintergründe zur Grundsicherung in Deutschland sind auf den offiziellen Seiten verfügbar.
- Januar 2023: Einführung des Bürgergelds. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 502 Euro monatlich. Die Regierungszeit des Bürgergelds beginnt mit einer erhöhten Schutzfrist und geänderten Anrechnungsregeln.
- Januar 2024: Erste deutliche Erhöhung auf 563 Euro für volljährige Alleinstehende. Dies entspricht einer Steigerung um 61 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
- Januar 2025: Nullrunde. Die Regelsätze bleiben bei 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro für Partner.
- Januar 2026: Erneute Nullrunde. Die Bundesregierung bestätigt unveränderte Regelsätze. Diskussionen über die Höhe werden fortgesetzt.
Was ist gesichert, was bleibt offen?
Bei der Frage nach der genauen Höhe und den zukünftigen Entwicklungen des Bürgergelds lassen sich verschiedene Aspekte klar festhalten, während andere weiterhin Unsicherheiten aufweisen.
| Gesicherte Informationen | Noch offene Fragen |
|---|---|
| Regelsatz 2025/2026: 563 Euro für Alleinstehende | Ob es 2027 zu einer Erhöhung kommt |
| Kein Anstieg der Regelsätze für 2026 (Nullrunde) | Wie sich die Mietrichtwerte regional entwickeln |
| Gestaffelte Sätze für Kinder nach Altersstufen | Welche politischen Reformen geplant sind |
| Separate Übernahme von Miete und Heizung | Wie Sanktionen künftig gehandhabt werden |
Hintergrund und Bedeutung des Bürgergelds
Das Bürgergeld wurde als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und verfolgt einen Ansatz, der mehr auf Qualifizierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt setzt. Die Jobcenter sollen stärker als Partner agieren und individuellere Unterstützung bieten.
Der Regelbedarf soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Er wird auf Basis statistischer Daten ermittelt, die das Verbraucherpreisstatistikamt erhebt. Kritiker bemängeln, dass die Berechnungsmethode nicht alle tatsächlichen Bedarfe abdecke.
Quellen und offizielle Stellen
Für Fragen rund um das Bürgergeld stehen verschiedene offizielle Stellen zur Verfügung. Das zuständige Jobcenter am Wohnort ist der erste Ansprechpartner für Anträge und Beratung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt auf seiner Website die unveränderten Regelsätze für 2025 und 2026. Die Bundesregierung spricht von einer Nullrunde und verweist auf die aktuelle wirtschaftliche Lage als Begründung.
Quelle: BMAS, Bundesregierung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert generell höhere Regelsätze und kritisierte die Nullrunde als unzureichend. Die offiziellen Leistungsdaten werden jedoch weiterhin auf Basis der Regierungsbeschlüsse veröffentlicht.
Quelle: DGB
Zusammenfassung
Der Regelsatz beim Bürgergeld beträgt für volljährige Alleinstehende seit Januar 2024 stabil 563 Euro monatlich. Für Partner gelten 506 Euro pro Person, für Kinder gestaffelte Beträge zwischen 357 und 471 Euro. Miete und Heizung werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen. Die Regelsätze bleiben sowohl für 2025 als auch für 2026 unverändert. Für eine individuelle Berechnung der Ansprüche empfiehlt sich die Nutzung eines Bürgergeld-Rechners oder die persönliche Beratung beim zuständigen Jobcenter.
Wer einen Antrag stellen möchte oder Fragen zu den eigenen Ansprüchen hat, findet über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiterführende Informationen. Auch die Bundesregierung bietet ein FAQ zum Bürgergeld an.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden muss man bei einem 520-Euro-Job arbeiten?
Eine feste Stundenzahl für einen 520-Euro-Job ist im Bürgergeld-Recht nicht festgelegt. Entscheidend ist, dass die Arbeitsaufnahme zumutbar ist und der Eingliederungsvereinbarung entspricht. Der genaue Umfang ergibt sich aus der individuellen Absprache mit dem Jobcenter.
Wie viel Quadratmeter Wohnfläche werden für eine Person übernommen?
Die angemessene Wohnungsgröße variiert je nach Region. Für eine Person werden in vielen Städten etwa 45 Quadratmeter als angemessen betrachtet. Das Jobcenter prüft die Angemessenheit anhand örtlicher Richtwerte.
Werden Renovierungskosten beim Bürgergeld übernommen?
Renovierungskosten können als einmalige Leistung übernommen werden, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Dies gilt insbesondere bei einem Umzug in eine günstigere Wohnung oder bei baulichen Anpassungen. Ein Antrag muss vorab beim Jobcenter gestellt werden.
Wie hoch sind die Umzugskosten, die übernommen werden?
Die Übernahme von Umzugskosten ist möglich, wenn der Umzug förderungswürdig ist – etwa zur Vermeidung einer noch teureren Unterkunft oder aus gesundheitlichen Gründen. Die Kosten müssen angemessen sein und vorab beantragt werden.
Kann man Bürgergeld rückwirkend beantragen?
Der Antrag wirkt grundsätzlich auf den Beginn des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Leistung für frühere Monate ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Was passiert mit dem Bürgergeld bei Sanktionen?
Bei Pflichtverletzungen können die Leistungen um bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt werden. Dies betrifft insbesondere versäumte Termine beim Jobcenter oder die Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Gibt es das Bürgergeld auch für Rentner?
Erwerbsfähige Rentner können Bürgergeld erhalten. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze greift jedoch grundsätzlich die Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Die Regelbedarfsätze sind dort ähnlich hoch.